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ESF Berlin
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  ESF-Förderperiode 2000-2006 in Berlin

Das Land Berlin erhält Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Kommission. Diese Mittel dienen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Entwicklung der Humanressourcen und der sozialen Integration in den Arbeitsmarkt. Berlin ist die einzigste Stadt Europas, die Mittel aus allen 3 Zielen des ESF erhält. In der Förderperiode 1994-1999 waren es sogar alle 4 bestehenden Ziele und die Europäischen Gemeinschaftsinitiativen.

Der Prüfbericht der Europäischen Kommission vom Juni 2005 über die ESF-Abschlussprüfung der Programmperiode 1994-1999 in Berlin - betreffend die Ziele 1, 2, 3 und 4 - bestätigt erneut explizit die Angemessenheit und Sicherheit der angewandten Verfahren und die Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben aller Programme.

Die ESF-Mittel unterstützen die Anstrengungen des Landes im Rahmen ihrer Arbeitsmarktpolitik in sehr erheblichen Maße.

Im Land Berlin wird der Fonds insbesondere für berufliche Qualifizierungsmaßnahmen eingesetzt, zuständig für die Umsetzung ist die ESF-Fondsverwaltung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen www.berlin.de/esf. Hier erhält der Interessentenkreis auch die entsprechenden Informationen über öffentlich-rechtliche Grundlagen, gesetzliche Bestimmungen und Verfahrensregelungen. ECG ist externer Dienstleister für die gesamte technische Umsetzung der Vergabe, Antragstellung, Projektabrechnung und Evaluierung der Operationellen Programme.

Potenziellen Interessenten über Angebote zur beruflichen Weiterbildung im Land Berlin empfehlen wir die Weiterbildungsdatenbank - klicken Sie dafür bitte hier www.wdb.de

In enger Abstimmung mit der ESF-Verwaltungsbehörde des Landes Berlin wurde ein Leitfaden/Förderfibel zur Förderfähigkeit von Ausgaben in der Förderperiode 2000-2006 erarbeitet.

Förderfibel des Landes Berlin (Ausgabestand: 07.12.2007)

In der Förderfibel finden Sie die Verfahrensregelungen und Richtlinien (Rahmenbedingungen) bei der Vergabe und Durchführung von Projekten im Land Berlin, die aus dem Europäischen Sozialfonds kofinanziert werden. Zusätzlich verweisen wir auf die Rubrik Merkblätter, wo wir Checklisten und unterstützende Dokumente für die Projektbeantragung und -abrechnung bereit gestellt haben.

Audithandbuch

Das Audithandbuch des Landes Berlin sowie ein Kontroll- und Prüfmodul zur Umsetzung der Ausgangspunkte des Audithandbuches wurden in das bereits bestehende operationelle Datenverwaltungssystem integriert.

Eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds unterliegt einer umfangreichen Kontrolle durch verschiedene Instanzen. Wer eine Förderung erhält, muss sich nach Anforderung auch einer Projektkontrolle unterziehen. Die Kontrollsystematik und die Kontrollfragen können Sie der Anlage 4 des Kontrollhandbuches entnehmen.

Wir empfehlen dies auch als Checkliste für Projektprüfungen 






 .: Unterdokumente
1 - Der ESF allgemein - Aufgaben und Anwendungsbereiche
2 - Begleitsystem Projekte - Beschreibung des ESF-Verfahrens im Land Berlin
3 - Kontrolle/Prüfmodul in EUREKA - Kontrollsysteme im Land Berlin zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel
4 - ESF Berlin - Schulung - Allgemeines über Schulungsveranstaltungen im Land Berlin

 
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