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Das Land Berlin erhält Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds der
Europäischen Kommission. Diese Mittel dienen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
und zur Entwicklung der Humanressourcen und der sozialen Integration in den
Arbeitsmarkt. Berlin ist die einzigste Stadt Europas, die Mittel aus allen 3
Zielen des ESF erhält. In der Förderperiode 1994-1999 waren es sogar alle 4
bestehenden Ziele und die Europäischen Gemeinschaftsinitiativen.
Der Prüfbericht der Europäischen Kommission vom Juni 2005 über
die ESF-Abschlussprüfung der Programmperiode 1994-1999 in Berlin -
betreffend die Ziele 1, 2, 3 und 4 - bestätigt erneut explizit die
Angemessenheit und Sicherheit der angewandten Verfahren und die
Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben aller Programme.
Die ESF-Mittel unterstützen die Anstrengungen des Landes im Rahmen ihrer
Arbeitsmarktpolitik in sehr erheblichen Maße.
Im Land Berlin wird der Fonds insbesondere für berufliche
Qualifizierungsmaßnahmen eingesetzt, zuständig für die Umsetzung ist die
ESF-Fondsverwaltung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen www.berlin.de/esf. Hier erhält der
Interessentenkreis auch die entsprechenden Informationen über
öffentlich-rechtliche Grundlagen, gesetzliche Bestimmungen und
Verfahrensregelungen. ECG ist externer Dienstleister für die gesamte
technische Umsetzung der Vergabe, Antragstellung, Projektabrechnung und
Evaluierung der Operationellen Programme.
Potenziellen Interessenten über Angebote zur beruflichen Weiterbildung im
Land Berlin empfehlen wir die Weiterbildungsdatenbank - klicken Sie dafür bitte
hier www.wdb.de
In enger Abstimmung mit der ESF-Verwaltungsbehörde des Landes Berlin wurde
ein Leitfaden/Förderfibel zur Förderfähigkeit von Ausgaben in der Förderperiode
2000-2006 erarbeitet.
Förderfibel des Landes Berlin (Ausgabestand:
07.12.2007)
In der Förderfibel finden Sie die Verfahrensregelungen und Richtlinien
(Rahmenbedingungen) bei der Vergabe und Durchführung von Projekten im Land
Berlin, die aus dem Europäischen Sozialfonds kofinanziert werden. Zusätzlich
verweisen wir auf die Rubrik Merkblätter, wo wir Checklisten und unterstützende
Dokumente für die Projektbeantragung und -abrechnung bereit gestellt haben.
Audithandbuch
Das Audithandbuch des Landes Berlin sowie ein Kontroll- und Prüfmodul zur
Umsetzung der Ausgangspunkte des Audithandbuches wurden in das bereits
bestehende operationelle Datenverwaltungssystem integriert.
Eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds unterliegt einer
umfangreichen Kontrolle durch verschiedene Instanzen. Wer eine Förderung erhält,
muss sich nach Anforderung auch einer Projektkontrolle unterziehen. Die
Kontrollsystematik und die Kontrollfragen können Sie der Anlage 4 des
Kontrollhandbuches entnehmen.
Wir empfehlen dies auch als Checkliste für
Projektprüfungen
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