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Der ESF in der Förderperiode 200-2006
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  Aufgaben und Anwendungsbereiche des ESF

Aufgaben des ESF

Die Europäische Union ist bestrebt, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der europäischen Mitgliedsstaaten zu stärken. Dafür werden die Strukturfonds eingesetzt, zu denen auch der Europäische Sozialfonds (ESF) gehört.

Der Europäische Sozialfonds unterstützt Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sowie zur Entwicklung der Humanressourcen und der sozialen Integration in den Arbeitsmarkt, um ein hohes Beschäftigungsniveau, die Gleichstellung von Männern und Frauen, eine nachhaltige Entwicklung sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu fördern. Insbesondere trägt der Fonds zu den Aktionen bei, die zur Verwirklichung der Europäischen Beschäftigungsstrategie und der jährlich festgelegten beschäftigungspolitischen Leitlinien durchgeführt werden.

Anwendungsbereich des ESF
Der ESF unterstützt und ergänzt die Tätigkeiten der Mitgliedstaaten zur Entwicklung des Arbeitsmarktes sowie der Humanressourcen in nachstehend aufgeführten Politikbereichen:

  • Aktive und präventive Arbeitsmarktpolitik
  • Gesellschaft ohne Ausgrenzung
  • Berufliche und allgemeine Bildung, lebenslanges Lernen
  • Anpassungsfähigkeit und Unternehmergeist
  • Chancengleichheit von Frauen und Männern
  • Lokales Kapital für soziale Zwecke

Die Programmplanung und -umsetzung erfolgt im Ziel 1 auf der Grundlage eines Operationellen Programms und in den Zielen 2 und 3 auf der Grundlage Einheitlicher Programmplanungsdokumente.

 






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 .: Unterdokumente
1 - Förderperiode 2000-2006 - Reform der Strukturfonds
2 - Der ESF und seine Ziele in Berlin - Die Europäischen Gemeinschaftsinitiativen in Berlin
3 - europäische Rechtsgrundlagen - Rechtsgrundlagen/Verordnungen der Förderperiode 2000-2006

 
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