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ESF-Projekte im Land Berlin
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  Beschreibung des ESF-Verfahrens im Land Berlin

Zuschüsse für Maßnahmen aus dem ESF, der für die Beseitigung und Verhinderung von Arbeitslosigkeit und die berufliche Mobilität aller Menschen in der EU sowie der Erhöhung des Beschäftigungsniveaus eingesetzt wird, vergeben die Mitgliedstaaten und deren Bundesländer unter bestimmten nationalen Rahmenbedingungen.

Im Land Berlin ist die zuständige Verwaltungsbehörde die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen.

Bitte informieren Sie sich auch unter www.berlin.de/esf, hier erhalten Sie auch die entsprechenden Informationen über öffentlich-rechtliche Grundlagen, gesetzliche Bestimmungen und Verfahrensregelungen.

ECG ist externer Dienstleister für die gesamte technische Umsetzung der Vergabe, Antragstellung, Projektabrechnung und Evaluierung der Operationellen Programme.

Ein Antragsteller muss sich frühzeitig mit seiner Projektidee an eine titelverwaltende Bewilligungsbehörde wenden, diese prüft die finanzielle Möglichkeit der Bezuschussung (Etatisierung im Haushalt) und die arbeitsmarktpolitische Einordnung der Projektidee (Bewilligungsbehörde ist nicht die ESF-Verwaltungsbehörde!).

Ist die Förderung der Projektidee aus öffentlich-rechtlichen Mitteln und Mitteln des ESF aus Sicht einer Behörde erfolgversprechend, erfolgt die formgebundene Antragstellung mit Unterstützung des EUREKA!-Programmes (siehe Antragstellung). Adressen und Ansprechpartner erhalten Sie auf der Webseite des Landes Berlin www.berlin.de

Übersicht des Antragsverfahrens im Land Berlin:

Ablauf des Antrags - und Berichtsverfahrens

Eine Übersicht der Zuständigkeiten der im Verfahren beteiligten Akteure erhalten Sie hier:

Zuständigkeitsübersicht

 






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 .: Unterdokumente
1 - ESF-Förderbedingungen im Land Berlin - Förderbedingungen und Förderfähigkeit von Ausgaben
2 - Das Ziel in einem ESF-Projekt im Land Berlin - Zielzugehörigkeit und damit Förderfähigkeit der Teilnehmer
3 - ESF-Interventionssätze (Beteiligungssätze) - Regelungen im Land Berlin
4 - ESF - Antragstellung im Land Berllin - Allgemeine Festlegungen zur ESF - Antragstellung im Land Berllin
5 - Projektarten bei der ESF-Antragstellung - Projektarten und Maßnahmetypen im Land Berlin
6 - Evaluation - Stammblattverfahren für die wissenschaftliche Bewertung der ESF-Interventionen
7 - EU - Querschnittsziele in Berlin - Berlin setzt die EU-Querschnittsziele mit einem Scoring-Modell um
8 - Projektabrechung von ESF-Projekten - Das ESF-Berichtsverfahren für die Projektabrechnung im Land Berlin
9 - Der ESF in Berlin - Evaluation - Verbleibsuntersuchung von Teilnehmern eines aus ESF-Mitteln geförderten Projektes

 
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