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Zuschüsse für Maßnahmen aus dem ESF, der für die Beseitigung und Verhinderung
von Arbeitslosigkeit und die berufliche Mobilität aller Menschen in der EU sowie
der Erhöhung des Beschäftigungsniveaus eingesetzt wird, vergeben die
Mitgliedstaaten und deren Bundesländer unter bestimmten nationalen
Rahmenbedingungen.
Im Land Berlin ist die zuständige Verwaltungsbehörde die Senatsverwaltung für
Wirtschaft, Arbeit und Frauen.
Bitte informieren Sie sich auch unter www.berlin.de/esf, hier erhalten Sie auch
die entsprechenden Informationen über öffentlich-rechtliche Grundlagen,
gesetzliche Bestimmungen und Verfahrensregelungen.
ECG ist externer Dienstleister für die gesamte technische Umsetzung der
Vergabe, Antragstellung, Projektabrechnung und Evaluierung der Operationellen
Programme.
Ein Antragsteller muss sich frühzeitig mit seiner Projektidee an eine
titelverwaltende Bewilligungsbehörde wenden, diese prüft die finanzielle
Möglichkeit der Bezuschussung (Etatisierung im Haushalt) und die
arbeitsmarktpolitische Einordnung der Projektidee (Bewilligungsbehörde ist nicht
die ESF-Verwaltungsbehörde!).
Ist die Förderung der Projektidee aus öffentlich-rechtlichen Mitteln und
Mitteln des ESF aus Sicht einer Behörde erfolgversprechend, erfolgt die
formgebundene Antragstellung mit Unterstützung des EUREKA!-Programmes (siehe
Antragstellung). Adressen und Ansprechpartner erhalten Sie auf der
Webseite des Landes Berlin www.berlin.de
Übersicht des Antragsverfahrens im Land Berlin:
Ablauf des
Antrags - und Berichtsverfahrens
Eine Übersicht der Zuständigkeiten der im Verfahren beteiligten Akteure
erhalten Sie hier:
Zuständigkeitsübersicht
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