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Kontrolle/Prüfmodul in EUREKA
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  Kontrollsysteme im Land Berlin zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel

Mit Beginn der neuen Förderperiode 2000 - 2006 wurden die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Umsetzung der Fördermittel umfangreicher. Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen ergreifen, um eine effiziente und ordnungsgemäße Verwendung der Mittel nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu gewährleisten.

Zu diesem Zweck sind von den Mitgliedstaaten Leitlinien zu erlassen, hinsichtlich der Organisation der wichtigsten Aufgaben der Verwaltungsbehörden und Zahlstellen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999, Artikel 32 und 34.

Gemäß Artikel 38 dieser Verordnung sind die Mitgliedstaaten verpflichtet mit der Kommission zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass sie über einwandfrei funktionierende Verwaltungs- und Kontrollsysteme verfügen. Weiterhin müssen sie bei Kontrollen, einschließlich Stichprobenkontrollen, jede erforderliche Hilfe leisten.

Die Prüfungen müssen auf Daten beruhen, die von den Verwaltungsbehörden zur Erfüllung der Verwaltungs-, Begleitungs- und Bewertungsanforderungen der VO 1260/1999 zu erfassen sind. Für diese Daten sieht Artikel 18 (3e) einen nach Möglichkeit computergestützten Austausch mit der Kommission vor.

Im Rahmen seiner Verantwortung für die Finanzkontrolle der Interventionen erstellt jeder Mitgliedstaat (nach Maßgabe von Artikel 38 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 3 der VO) Verwaltungs- und Kontrollsysteme, um sicherzustellen, dass:

- die Interventionen in Übereinstimmung mit allen geltenden Gemeinschaftsvorschriften verwaltet werden,
- die für sie eingesetzten Fondsmittel nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet werden und
- alle Kontrollen durchgeführt werden, die erforderlich sind, um die Richtigkeit, Regelmäßigkeit und Zuschussfähigkeit von Anträgen auf eine Gemeinschaftsbeteiligung hinlänglich zu gewährleisten.

Diese Verwaltungs- und Kontrollsysteme müssen einen ausreichenden Prüfpfad aufweisen, der u. a. den Abgleich der der Kommission bescheinigten Gesamtbeträge mit den einzelnen Kostenaufstellungen und Belegen auf den verschiedenen Ebenen der mit der Durchführung der Interventionen befassten Einrichtungen, einschließlich der Ebene der Endempfänger, ermöglicht.

Die effiziente Umsetzung der Kontrollvorgaben im Land Berlin erfolgt mit Hilfe des Prüfmoduls in EUREKA und den festgelegten Prüfungsschwerpunkten und Qualitätsmaßstäben.
 



 






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1 - Kontrolle - Übersicht Kontroll- und Prüfinstanzen

 
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