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Mit Beginn der neuen Förderperiode 2000 - 2006 wurden die Zuständigkeiten der
Mitgliedstaaten hinsichtlich der Umsetzung der Fördermittel umfangreicher. Die
Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen ergreifen, um eine effiziente und
ordnungsgemäße Verwendung der Mittel nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit
der Haushaltsführung zu gewährleisten.
Zu diesem Zweck sind von den Mitgliedstaaten Leitlinien zu erlassen,
hinsichtlich der Organisation der wichtigsten Aufgaben der Verwaltungsbehörden
und Zahlstellen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999, Artikel 32 und 34.
Gemäß Artikel 38 dieser Verordnung sind die Mitgliedstaaten verpflichtet mit
der Kommission zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass sie über einwandfrei
funktionierende Verwaltungs- und Kontrollsysteme verfügen. Weiterhin müssen sie
bei Kontrollen, einschließlich Stichprobenkontrollen, jede erforderliche Hilfe
leisten.
Die Prüfungen müssen auf Daten beruhen, die von den Verwaltungsbehörden zur
Erfüllung der Verwaltungs-, Begleitungs- und Bewertungsanforderungen der VO
1260/1999 zu erfassen sind. Für diese Daten sieht Artikel 18 (3e) einen nach
Möglichkeit computergestützten Austausch mit der Kommission vor.
Im Rahmen seiner Verantwortung für die Finanzkontrolle der Interventionen
erstellt jeder Mitgliedstaat (nach Maßgabe von Artikel 38 Absatz 1 in Verbindung
mit Artikel 8 Absatz 3 der VO) Verwaltungs- und Kontrollsysteme, um
sicherzustellen, dass:
- die Interventionen in Übereinstimmung mit allen geltenden
Gemeinschaftsvorschriften verwaltet werden, - die für sie eingesetzten
Fondsmittel nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung
verwendet werden und - alle Kontrollen durchgeführt werden, die erforderlich
sind, um die Richtigkeit, Regelmäßigkeit und Zuschussfähigkeit von Anträgen auf
eine Gemeinschaftsbeteiligung hinlänglich zu gewährleisten.
Diese Verwaltungs- und Kontrollsysteme müssen einen ausreichenden Prüfpfad
aufweisen, der u. a. den Abgleich der der Kommission bescheinigten Gesamtbeträge
mit den einzelnen Kostenaufstellungen und Belegen auf den verschiedenen Ebenen
der mit der Durchführung der Interventionen befassten Einrichtungen,
einschließlich der Ebene der Endempfänger, ermöglicht.
Die effiziente Umsetzung der Kontrollvorgaben im Land Berlin erfolgt mit
Hilfe des Prüfmoduls in EUREKA und den festgelegten
Prüfungsschwerpunkten und Qualitätsmaßstäben.
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